Mittwoch, 27. Februar 2013

Gerichtsurteil: Gruppensex in der Mittagspause erlaubt!

Heute tauchte plötzlich ein seltsamer Artikel in meinem Facebook-News-Feed auf: Das Arbeitsgericht in München hat anscheinend entschieden, dass es kein Kündigungsgrund ist, wenn man fünf Mitarbeiter während der Mittagspause beim Gruppensex erwischt.

Lasst das Bild mal ein bisschen einsickern. Gut, dass ich München arbeite. Ich lass das hier im Büro mal anklingen. Und wenn ich hier alles richtig interpretiere, ist das Ganze im Katholischen Berufsbildungswerk Ebersberg passiert. (Den Link haben sie sich verdient)
Aber jetzt mal ganz ehrlich: Ehe sowas ins Gericht geht, einige ich mich doch mit dem Rudel!

Einmaliger Gruppensex von Beschäftigen während der Arbeitspause ist kein Kündigungsgrund, so das Arbeitsgericht München. Das Berufsbildungswerk der katholischen Kirche in Erbersberg hatte fünf Beschäftigte wegen Verstoßes gegen die Moral gefeuert.

Einmaliger Gruppensex von Beschäftigen während der Arbeitspause ist kein Kündigungsgrund, so das Arbeitsgericht München.



Danke André.

Entschuldigt bitte wenn es momentan an der ein oder anderen Stelle oder noch anderen Stelle hier momentan unter die Gürtellinie geht. Ich gelobe Besserung.

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